TOA im Haus des Jugendrechts

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Täter-Opfer-Ausgleich
  • Gegen Dich wurde eine Anzeige erstattet und Du möchtest Dein Fehlverhalten wiedergutmachen?
  • Du wurdest Geschädigter einer Straftat und wünschst, dass der Beschuldigte Verantwortung für sein Handeln übernimmt?

 

Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet die Möglichkeit eines ganzheitlichen Umgangs mit Straftaten, da sowohl straf- und zivilrechtliche als auch psychosoziale Aspekte Beachtung finden. Im Ausgleichsverfahren wird der Konflikt zu den Beteiligten zurückverlegt. Die Konfliktparteien erhalten die Möglichkeit eine einvernehmliche, tragfähige und faire Einigung zu erarbeiten. Außerdem soll der durch eine Straftat entstandene persönliche Konflikt zwischen den Beteiligten konstruktiv gelöst werden. Die Anwesenheit einer Konfliktberaterin/Mediatorin sichert den neutralen Rahmen des Gespräches.
 
Hinweise

Anregungen für einen Täter-Opfer-Ausgleichs können von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendhilfe im Strafverfahren oder dem Gericht erfolgen. Der Bearbeitungsauftrag an die Vermittlungsstelle und die Übersendung der nötigen Unterlagen erfolgt durch die Staatsanwaltschaft, oder über das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.
 
Beschuldigte oder Geschädigte, die aus eigenem Antrieb einen Täter-Opfer-Ausgleich wünschen, können als Selbstmelder oder über ihre Rechtsanwälte den Kontakt aufnehmen. Stehen keine sachlichen oder inhaltlichen Gründe dagegen wird versucht, die Zustimmung der Justiz in Form eines Bearbeitungsauftrags zu erlangen.
 
Grundsätzlich ist die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs in jedem Stadium des Strafverfahrens möglich. In einzelnen Vorgesprächen wird sowohl der Vorfall als auch Wiedergutmachungsleistungen miteinander besprochen. Als nächster Schritt findet ein Ausgleichsgespräch zwischen Beschuldigten und Geschädigten statt. Möglicher Ablauf eines Ausgleichs:
 
A. Konfliktregelung

Im gemeinsamen Ausgleichsgespräch bieten wir die Möglichkeit in einem geschützten Rahmen die jeweilige Sichtweise kennenzulernen, das Tatgeschehen aufzuarbeiten und den Konflikt beizulegen. Schilderung des Vorfalls aus der subjektiven Sichtweise von Geschädigten und Beschuldigten sowie die

  • Aufarbeitung des Tatgeschehens 
  • und die Suche nach dem gemeinsamen Nenner zu fördern.

 
B. Wiedergutmachung

  • Die Geschädigten und Beschuldigten haben die Möglichkeit ihre Vorstellungen zur Wiedergutmachung einzubringen 
  • Die Suche nach dem gemeinsamen Nenner zu fördern. Ergebnisse eines gelungenen Täter-Opfer-Ausgleichs können sein: Entschuldigung, Befriedung des Vorfalls, Finanzielle Ausgleichsleistungen (Schadensersatz, Schmerzensgeld), Rückgabe entwendeter Sachen, Geschenke als symbolische Geste usw.

 
Für den Erfolg im Täter-Opfer-Ausgleich ist eine persönliche Begegnung der Beteiligten nicht Voraussetzung. Es können auch über indirekte Gespräche beiderseitig anerkannte Vereinbarungen ausgehandelt werden. Die Überwachung der Einhaltung erfolgt durch die Vermittlungsstelle. Über den Einsatz von Opferfondsmitteln erhalten auch mittellose Beschuldigte die Möglichkeit, vereinbarte Wiedergutmachungsleistungen an Geschädigten zu erbringen. Dabei werden von Beschuldigten nachgewiesene gemeinnützige Arbeitsleistungen über Stundensätze aus dem Fonds der Vermittlungsstelle vergütet und an die Geschädigten ausgezahlt.

 

TAO Hut Ausbildung

Zertifizierte Ausbildung

 Mindestens ein(e) Mitarbeiter*in hat die Ausbildung „Mediation in Strafsachen“ erfolgreich abgeschlossen - Interesse?  

 


Kontakt

1. TOA im Haus des Jugendrechts (Offenbach am Main)

Astrid Freund

Kaiserstraße 39, 63065 Offenbach am Main

Tel: 069 - 800 60 966; E-Mail:

 

Termine: nach Vereinbarung