TOA für Jugendliche und Heranwachsende

 

  • Gegen Dich wurde eine Anzeige erstattet und Du möchtest Dein Fehlverhalten wiedergutmachen?
  • Du wurdest Geschädigter einer Straftat und wünschst, dass der Beschuldigte Verantwortung für sein Handeln übernimmt?

 
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im Jugendstrafverfahren bietet Jugendlichen und Heranwachsenden die Möglichkeit, eine Straftat außergerichtlich zu lösen. Als Beschuldigter oder Geschädigter arbeitest Du aktiv an einer Lösungsfindung mit. Wir als neutrale Vermittler unterstützen Euch dabei.

 

Die rechtliche Grundlage für TOA im Jugendstrafverfahren bilden die Paragraphen §45 und §  47 JGG. Hiernach hat der Staatsanwalt oder Richter die Möglichkeit von der Strafverfolgung abzusehen, sofern der Beschuldigte sich bemüht hat einen Ausgleich mit dem Geschädigten zu erreichen. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist kostenfrei.

 

Hier klicken für Informationen zum TOA im Haus des Jugendrechts.

 

TAO Hut Ausbildung

Zertifizierte Ausbildung

 Mindestens ein(e) Mitarbeiter*in hat die Ausbildung „Mediation in Strafsachen“ erfolgreich abgeschlossen - Interesse?  

 


Kontakt

Täter-Opfer-Ausgleichsvermittlungsstelle

Vicky Saufhaus-Hoffart, Andreas Glock und Banu Argon

Rheinstraße 31, 64283 Darmstadt

Tel: 06151 - 926119

Email:  

Termine nach Vereinbarung!