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Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist im allgemeinen Strafrecht gesetzlich verankert. Es geht darum den durch eine Straftat entstandenen Konflikt zwischen Täter und Opfer menschlich und konstruktiv zu lösen. Die Beteiligung einer Konfliktberaterin sichert den neutralen Rahmen des Gespräches. „Versöhnen statt Strafen“, "Wiedergutmachung statt Vergeltung“ lauten die Leitsätze des TOA. Über die Form der Wiedergutmachung entscheiden die Beteiligten. Die Vermittlung ist freiwillig und kostenlos.
 
Wann ist TOA möglich?

  • Wenn eine Anzeige vorliegt sowie wenn eine Person geschädigt ist
  • Wenn der Sachverhalt geklärt ist, der Beschuldigte eine Teilschuld am Geschehen einräumt
  • Wenn beide Seiten bereit sind am TOA mitzuwirken
  • Wenn Staats–, Amtsanwaltschaft oder das Gericht TOA für die geeignete Maßnahme halten und bereit sind, das Strafverfahren nach erfolgreicher Vermittlung einzustellen bzw. strafmildernd zu würdigen
  • Wenn Beschuldigte oder Geschädigte sich selbst an die Vermittlungsstelle wenden, nehmen wir Kontakt zur Staatsanwaltschaft auf, die dann entscheidet ob ein TOA geeignet erscheint

 
Wem nützt der Täter-Opfer-Ausgleich?

  • Geschädigte können dem Beschuldigten die Folgen der Tat deutlich machen
  • Die persönliche Aussprache mit dem Beschuldigten kann die Verarbeitung der Tat erleichtern
  • Eine schnelle Wiedergutmachung entstandener Schäden kann erreicht werden. Langwierige zivilrechtliche Auseinandersetzungen können somit vermieden werden
  • Beschuldigte erhalten die Möglichkeit ihr Verhalten zu reflektieren und Verantwortung für die Tat zu übernehmen
  • Sie können den Geschädigten zeigen, dass sie deren Gefühle ernst nehmen und bereit sind Wiedergutmachung zu leisten
  • TOA ermöglicht Tätern und Opfern sich nach erfolgter Verständigung wieder konfliktfreier zu begegnen

 

Kontakt

Täter-Opfer-Ausgleichsvermittlungsstelle

Vicky Saufhaus-Hoffart, Andreas Glock und Banu Argon

Rheinstraße 31, 64283 Darmstadt

Tel: 06151 - 926119

Email:  

 

Termine: nach Vereinbarung

 

 

TAO Hut Ausbildung

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 Mindestens ein(e) Mitarbeiter*in hat die Ausbildung „Mediation in Strafsachen“ erfolgreich abgeschlossen - Interesse?  

 

 

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